In diesem Jahr verursacht die Abschlussprüfung Mediengestalter 2016 spürbar geringere Proofkosten als im letzten Jahr, was Prüflinge und Ausbilder freut.
In der diesjährigen Abschlussprüfung ist nicht ganz klar, ob die Produktionsaufgabe in 4C oder in 5C angelegt werden soll. Bei Unklarheiten empfehlen wir allen Prüflingen, mit ihrer IHK Rücksprache zu halten, wie diese die Prüfung in diesem Punkt konkret interpretiert. Sollte das nicht möglich sein, wäre eine Lösung, einfach parallel beide Varianten vorzubereiten und die Problematik in der Dokumentation zu schildern. Der Prüfling könnte z.B. das Layout 5-farbig mit HKS Sonderfarbe anlegen, und dann zwei Druck-PDF-Dateien exportieren, eine mit Sonderfarbe und eine ohne. Somit wären beide Varianten vorhanden.
Wenn Sie die 5C Datei proofen lassen möchten, dann gilt für Sie wieder die Problematik des Proofs von Sonderfarben, ähnlich wie bei der Abschlussprüfung 2013. Während damals die Sonderfarbe mit CMYK überdruckt wurde, wird sie dieses Mal nur durch Schatten und einen Verlauf zur Abdunklung überlagert. Moderne Proofsysteme sind meistens in der Lage, einen solchen Verlauf und die Sonderfarbe HKS 14 zu simulieren.
Bei der diesjährigen Abschlussprüfung für Mediengestalter hat die ZFA bei der Aufgabenstellung die Proofkosten vollkommen außer Acht gelassen. So werden von den Prüflingen teilweise 10 Proofs verlangt: 5 Motive in doppelter Ausfertigung. Im Detail sind das – je nach W3 Modul:
1x A2 Roll-Up und
4x A3 Infotafeln
Die meisten Prüflinge arbeiten das A2 dabei als Nettoformat mit zusätzlichem Beschnitt aus. Beim A3 Format ist laut Aufgabenstellung ebenfalls Beschnitt hinzuzufügen, was für beide Formate den Proof auf das A2+ und das A3+ Format vergrößert. Zusätzlich muss auf jedem Proof entweder der auf der CD mitgelieferte ZFA Medienkeil 2.0 oder ein Medienkeil des Proofdienstes gedruckt werden. Bei den Roll-Ups kann der Medienkeil ja noch neben das Roll-Up auf DIN A2 montiert werden, bei den A3 Proofs geht das aber nicht, das Format wird hier dann sogar auf A2 vergrößert, wenn man den mitgelieferten Medienkeil 2 montiert.
Die Proofs sind jeweils in doppelter Ausführung gefordert und werden meistens per Express Versand bestellt, da ja nur wenig Zeit zwischen Prüfung und Abgabe liegt. Wenn man das einmal in unserem Proof Shop berechnet, dann zeigt sich schnell:
Proofs für die Abschlussprüfung Mediengestalter 2015:
Roll-Up: 2x A2+ = 2x 23,- € = 46,- €
Infotafeln: 8x A3+ = 8x 12,-€ = 96,- €
Expressversand vor 12 Uhr: 19,- €
Gesamtkosten: 161,- € zzgl. MwSt.
Werden die Proofs mit einem Medienkeil 3.0 und Prüfprotokoll pro Seite bestellt, fallen weitaus höhere Kosten an:
Roll-Up: 2x A2+ mit Medienkeil 3.0 und Prüfprotokoll pro Seite = 2x 27,- € = 54,- €
Infotafeln: 8x A3+ mit Medienkeil 3.0 und Prüfprotokoll pro Seite = 8x 16,-€ = 128,- €
Expressversand vor 12 Uhr: 19,- €
Gesamtkosten: 201,- € zzgl. MwSt.
Wird der von der IHK mitgelieferte Medienkeil 2.0 vom Prüfling selbst in das Format eingebaut, kann sich das finale, zu proofende Format, beispielsweise der Infotafeln, jedoch schnell auf ein A2 verändern und die Kosten werden nochmals höher.
Die Preise beziehen sich auf unseren Online Proofdienst (https://shop.proof.de), klassische Reprostudios vor Ort verlangen meist deutlich mehr. Bestellt der Prüfling noch Medienkeile des Dienstleisters mit hinzu (siehe oben) oder lässt noch einen Satz Proofs für sich selbst anfertigen, kann das die Kosten leicht noch weiter in die Höhe treiben. Und wehe, auf den Proofs findet sich ein Fehler, der eine Korrektur und einen Neuproof nötig macht. Daran möchte man gar nicht denken.
Diese immensen Kosten sind aus unserer Sicht nicht mehr angemessen, insbesondere für kleine Betriebe sind das hohe Ausgaben ohne jeglichen praktischen Nutzen. Wir würden daher für die kommenden Jahre gerne anregen, den ausufernden Proofformaten und -mengen Einhalt zu gebieten. Müssen es wirklich zwei Proofs pro Motiv sein, oder wäre ein Proof und ein Laserausdruck ebenfalls ausreichend? Müssen die Proofs 1:1 angefertigt werden? Könnte nicht auch die Infotafel auf DIN A5 verkleinert geprooft werden? Für die Prüfungskommission wäre diese Verkleinerung nicht wirklich dramatisch, für den Prüfling bzw. seinen Betrieb wäre es aber finanziell eine große Entlastung.
Auch wenn manche Betriebe die Kosten der Proofs gerne auf die Auszubildenden abwälzen wollen: Nach Aussage der IHK Reutlingen sind die Proofs Teil der Abschlussprüfung – und damit auch die Kosten der Proofs. Sie müssen also vom Betrieb übernommen werden.
Seit 2010 wird für die Abschlussprüfung Mediengestalter Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik, Print in der Aufgabenstellung der ZFA (Zentraler Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien) ein Proof gefordert. Als einheitliches Kontrollmittel liegt ein UGRA/Fogra Medienkeil 2.0 den Prüflingen auf der Aufgaben-CD bei und kann im Proof neben die Prüfungsaufgabe gestellt werden.
Bislang hatte die ZFA lediglich einen Proof oder einen farbrichtigen Ausdruck gefordert. Konkret schrieb sie, der Prüfling müsse „sich vor der Ausgabe seiner Prüfungsarbeit von der korrekten gerätespezifischen Kalibrierung des Ausgabegerätes überzeugen. Dies kann z.B. durch Ausmessen mit Hilfe eines Densitometers und der anschließenden Profilanpassung erfolgen.“
In der Praxis war dies einem Prüfling jedoch kaum möglich. Daher hat die ZFA jetzt die Anforderung vereinheitlicht und schreibt jetzt farbverbindliche Proofs mit Medienkeilen vor: „In der praktischen Abschlussprüfung sollen farbverbindliche Digitalproofs zur Beurteilung der Prüfungsaufgaben abgegeben werden. Falls Ihrem Proofsystem kein Ugra/Fogra-Medienkeil zur Verfügung steht, ist der aus der CD-ROM befindliche Ugra/Fogra_Medienkeil V2.0 (MEDIENKEIL_ZFA.PDF) zu verwenden.“
Die Kosten für diese Proofs müssen vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, da die Proofs Teil der Abschlussprüfung sind. In der Abschlussprüfung Mediengestalter 2014 müssen die Prüflinge mindestens 2 A3+ Proofs und 3 A4 Proofs erstellen lassen; bei Proof.de fallen hierbei Kosten von 62 Euro netto für die Proofs mit Versand an. Da teilweise die Fristen so eng sind, daß die Proofs per Express versendet werden müssen, können sich hier noch Zuschläge von 15 Euro für Express vor 12 Uhr oder 35 Euro für Express vor 9 Uhr hinzu. Die Kosten für den Ausbildungsbetrieb sind also nicht gering.
Deutschlandweit absolvieren die Auszubildenden zum Mediengestalter/in Digital und Print ihre Abschlussprüfungen im Bereich Print. Die Aufgabenstellung sieht in diesem Jahr eine Bildretusche eines CMYK Bildes vor, bei dem die Farbe der Bluse von weiß auf HKS 37 K verändert werden soll. An sich eine gute Aufgabenstellung, die die zukünftigen Mediengestalterinnen und Mediengestalter vor eine lösbare und gute Aufgabe stellt.
Seit 2010 müssen die Abschlussprüfungen zusammen mit dem Fogra Medienkeil 2.0 entweder als farbverbindlicher Proof eingereicht werden, oder der Prüfling soll sich laut ZFA Medien (Zentral-Fachausschuss Druck und Medien) „vor der Ausgabe seiner Prüfungsarbeit von der korrekten gerätespezifischen Kalibrierung des Ausgabegerätes überzeugen“, was kaum ein Prüfling realistisch leisten kann. Und so landen jedes Jahr die Abschlussarbeiten der Auszubildenden Mediengestalter bei Reprostudios und Proof-Dienstleistern und werden dort professionell geprooft.
Der Wortlaut der ZFA Anforderungen an die Proofs für Abschlussprüfungen finden Sie hier.
In diesem Jahr jedoch sind bei der Abschlussprüfung der Mediengestalter erstmals nicht Daten in CMYK, sondern als fünffarbige Daten in CMYK plus HKS 37 K gefordert. Dabei besonders kritisch: HKS 37 K soll als Stofffarbe in ein CMYK Bild integriert werden und eine weiße Bluse in HKS 37 umfärben. (mehr …)
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