Abschlussprüfung Mediengestalter 2013: Probleme beim Proof von CMYK plus HKS 37 K

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Deutschlandweit absolvieren die Auszubildenden zum Mediengestalter/in Digital und Print ihre Abschlussprüfungen im Bereich Print. Die Aufgabenstellung sieht in diesem Jahr eine Bildretusche eines CMYK Bildes vor, bei dem die Farbe der Bluse von weiß auf HKS 37 K verändert werden soll. An sich eine gute Aufgabenstellung, die die zukünftigen Mediengestalterinnen und Mediengestalter vor eine lösbare und gute Aufgabe stellt.

Seit 2010 müssen die Abschlussprüfungen zusammen mit dem Fogra Medienkeil 2.0 entweder als farbverbindlicher Proof eingereicht werden, oder der Prüfling soll sich laut ZFA Medien (Zentral-Fachausschuss Druck und Medien) „vor der Ausgabe seiner Prüfungsarbeit von der korrekten gerätespezifischen Kalibrierung des Ausgabegerätes überzeugen“, was kaum ein Prüfling realistisch leisten kann. Und so landen jedes Jahr die Abschlussarbeiten der Auszubildenden Mediengestalter bei Reprostudios und Proof-Dienstleistern und werden dort professionell geprooft.

Der Wortlaut der ZFA Anforderungen an die Proofs für Abschlussprüfungen finden Sie hier.

In diesem Jahr jedoch sind bei der Abschlussprüfung der Mediengestalter erstmals nicht Daten in CMYK, sondern als fünffarbige Daten in CMYK plus HKS 37 K gefordert. Dabei besonders kritisch: HKS 37 K soll als Stofffarbe in ein CMYK Bild integriert werden und eine weiße Bluse in HKS 37 umfärben.

Das Problem: Sonderfarben können nicht oder nur eingeschränkt geprooft werden. Warum?

  • Ältere Proofsysteme können nur CMYK, nicht aber Sonderfarben wie HKS oder Pantone proofen. Solche Proofsysteme simulieren teilweise zwar die Sonderfarbe dann in CMYK, das Ergebnis ist aber ein reines Zufallsprodukt die überwiegend noch im CMYK Farbraum simuliert wird, keinesfalls aber eine verlässliche oder gar farbverbindliche Schmuckfarbe.
  • Neue Proofsysteme wie EFI Colorproof XF oder GMG Colorproof können zwar Sonderfarben verarbeiten und auch 5-farbige Dateien darstellen.
    Aber: Die Hersteller haben stets nur den 100% Farbwert der Sonderfarbe hinterlegt. Ein Logo in einer HKS 37 K Vollfläche ist also relativ gut darstellbar. Ein hochauflösendes Pixelbild aus 5 Farben, bei denen weiche Verläufe in CMYK in Sonderfarbflächen und Sonderfarbverläufe übergehen wird allerdings immer von RIP, dem RasterImageProzessor des Proofsystemes „simuliert“. Dabei kommt es selbst auf modernsten Proofsystemen zu dramatischen Proof Fehlern.

Ein Beispiel eines Proofs für die Abschlussprüfung Mediengestalter 2013:

Bildschirmfoto 2013-06-03 um 22.54.16Bildschirmfoto 2013-06-03 um 23.17.06

 

 

 

 

 

 

 

Links: Screenshot der 5-farbigen Daten aus Adobe Acrobat 9.
Rechts: Foto des Proofs mit EFI Colorproof XF 4.5.7 und Epson 7900 mit Spectroproofer.

Sofort fällt eines ins Auge: Die feinen Stoffstrukturen und Farbüberlagerungen der Originaldatei werden im Proof zu einer einzigen planen Farbfläche, der vermeintlich „farbverbindliche Proof“ eines modernen Proofsystemes stimmt mit den Daten überhaupt nicht überein. 

Bildschirmfoto 2013-06-03 um 23.26.54

Die Pipette zeigt den Farbwert an der Stelle des Fadenkreuzes: 100% HKS 37 K und 30% Schwarz. Eine solche Fläche muss zweifelsfrei wie in der Bildschirmansicht deutlich dunkler wirken als eine reine HKS 37 K Farbfläche. Im Proof oben ist aber kein Unterschied zu sehen, das überdruckende Schwarz verschwindet im Proof vollständig. Der Proof ist keinesfalls farbverbindlich. Wenn also modernste Proofsysteme schon derart versagen, dann mag man sich die Ergebnisse auf älteren Proofsystemen gar nicht erst vorzustellen.

EFI klingt in den Marketingunterlagen seiner Proofsysteme so: „Accurate color management by measurements, with advanced spot- and process-color optimization, enables you to easily achieve precise, predictable and repeatable contract proofs.“

„Repeatable“ mag der Proof ja sein, „precise“ und „predictable“ aber keinesfalls.

Das Problem in der Abschlussprüfung: Die Prüfungskommission bewertet die Aufgaben der Prüflinge meist anhand der Proofs und nicht anhand der Daten. Denn seit Einführung der Proofpflicht im Jahr 2010 konnten ja auch alle bisherigen Abschlussprüfungen farbverbindlich geprooft werden und waren damit auch „verbindlich“. Doch das ist 2013 nicht mehr der Fall.

Im oben gezeigten Fall hat der Prüfling nach bestem Wissen gearbeitet und seine Prüfung auf einem modernsten Proofsystemen geprooft. Betrachten die Prüfer bei der Benotung seiner Abschlussprüfung jedoch nur den Proof, können sie die Qualität der Retusche weder sehen noch beurteilen. Und das wohlgemerkt nicht, weil sich an irgendeiner Stelle ein Fehler eingeschlichen hätte. Sondern ganz einfach, weil Sonderfarben wie HKS und Pantone nicht geprooft werden können.

Einen weiteren Artikel mit weiterführenden Erklärungen zu diesem Thema finden Sie hier.
Thema: „Kann man Sonderfarben proofen?“

Bei der Aufgabenerstellung wurde dieser wichtige technische Aspekt der Proofbarkeit von Sonderfarben unserer Meinung nach nicht berücksichtigt, sonst hätte die Aufgabe sicher anders gestellt werden müssen.

Wir appellieren daher an alle Prüfungskomissionen für Mediengestalter, zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung 2013 nicht nur den Proof, sondern ausschließlich die Daten heranzuziehen. Einer Einspruch- und Klagewelle gegen die Benotungen der Prüfungskomissionen ist sonst zurecht Tür und Tor geöffnet. Und das ist weder im Interesse der Aufgabenersteller bei der ZFA, noch der Prüfungskomissionen und der Prüflinge.

… NACHTRAG … NACHTRAG … NACHTRAG … NACHTRAG …

Um die Problematik zu verdeutlichen, haben wir noch einmal zwei Beispiele für den Proof beigefügt. Speziell für den Proof der Abschlussprüfungen haben wir uns in Abstimmung mit Experten unseres Systemhauses und von EFI fünf verschiedene Wege erarbeitet, wie wir die Daten der Prüflinge möglichst gut proofen können. Die Schwierigkeit: Was für Prüfling 1 die beste Lösung ist, ist für Prüfling 2 die schlechteste Lösung. Wir müssen daher die Abschlussarbeiten nahezu immer mit unterschiedlichen Verfahren proofen, um dann visuell und nach Analyse der Daten des Prüflings den optimalen Proofweg für die Daten des Prüflings zu wählen.

Erstes Beispiel: Aufbau mit HKS 37 K und Zeichnung ausschließlich im Schwarzkanal

Bildschirmfoto 2013-06-03 um 23.26.54

Links: Screenshot aus Acrobat.
Mitte: Proof in EFI Colorproof XF 4.5.7 mit Standardeinstellung auf Epson 9900 mit Spectroproofer
Rechts: Proof in EFI Colorproof XF 4.5.7 mit veränderter Überdruckeneinstellung für Sonderfarben auf Epson 9900 mit Spectroproofer

2_screen 2_efi_original 2_efi_modifiziert

 

 

 

 

 

In der EFI Standardeinstellung in der Mitte verschwindet alle Zeichnung aus der Bluse, die nahezu flächig in HKS 37 K dargestellt wird. Der Proof mit der modifizierten Überdruckeneinstellung ganz rechts kommt dem Original sehr nahe und wäre in diesem Fall die beste Lösung.

Zweites Beispiel: Aufbau mit HKS 37 K und Zeichnung stark in CMYK

 screenshot2

Links: Screenshot aus Acrobat.
Mitte: Proof in EFI Colorproof XF 4.5.7 mit Standardeinstellung auf Epson 9900 mit Spectroproofer
Rechts: Proof in EFI Colorproof XF 4.5.7 mit veränderter Überdruckeneinstellung für Sonderfarben auf Epson 9900 mit Spectroproofer

1_screen 1_efi_original 1_efi_modifiziert

 

 

 

 

 

In der EFI Standardeinstellung in der Mitte wird die Zeichnung in der Bluse realistisch mit einem Hang ins Cyan dargestellt, was sich in den Werten der Datei wiederfindet. Der Proof mit der modifizierten Überdruckeneinstellung rechts wirkt aber zu viel dunkel, die Zeichnung verschwindet fast im dunklen Blau des Stoffes.

Prüfling 1 hätte also beim Druck mit den modifizierten Einstellungen Glück, Prüfling zwei beim Proof mit den originalen Überdruckeneinstellungen. Für beide gilt: Der vermeintlich „farbverbindliche Proof“ ist nicht verbindlich, sondern ein Ergebnis aus der Einstellungen in der Proofsoftware zusammen mit der PDF Print Engine oder einem Postscript Level3 Interpreter.

Bitte beachten Sie: Die Screenshots und Fotos auf dieser Seite sind nicht farbverbindlich, sondern sollen lediglich die Schwierigkeiten beim Proof der Zeichnung der Bluse verdeutlichen.

 

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8 Gedanken zu „Abschlussprüfung Mediengestalter 2013: Probleme beim Proof von CMYK plus HKS 37 K“

  1. Hallo Herr Betz,

    vielen Lieben Dank für ihren ausführlichen Artikel. Unbegreiflich wie eine solche Abschlussprüfung gestellt werden kann, die eine Bewertung der Abschlussarbeit kaum möglicht macht.

    Es bleibt zu hoffen, dass solche Aufgabenstellungen in Zukunft vermieden werden bzw. die Bewertungskretieren eine entsprechende Flexibilität zulassen.

    Antworten
    • Hallo Herr Kornfunk,

      die Aufgabenstellung der Abschlussprüfung für Mediengestalter Digital und Print war dieses Jahr war für die Bewertung der Aufgabe sicher unglücklich; teilweise wurde das von den Prüfungsausschüssen so gelöst, daß die „nicht verbindlich sichtbaren“ Teile der Prüfung, also z.B. die Retusche in Bezug auf Kontrast und Farbigkeit nicht bewertet wurde, sondern hierfür die maximale Punkzahl vergeben wurde. Lediglich z.B. die Typografie oder die korrekte Wiedergabe der Aufgabenstellung wurden bewertet. Zur Abwertung führte auch, wenn die Arbeit nicht 5-farbig mit HKS 37 K und CMYK, sondern nur 4C abgegeben wurde, was teilweise gar nicht so selten war. So standen noch einige bewertbare Kriterien zur Verfügung, die eine realistische Bewertung der Abschlussprüfungen möglich machte, ohne jedoch den „strittigen“ Teil der Prüfung bewerten zu müssen. Dennoch, und da haben Sie vollkommen Recht: Die Aufgabenstellung war im Bezug auf den Proof technisch nicht durchdacht.

      Viele Grüße
      Matthias Betz

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  2. Hallo,
    eine wunderbare Erklärung über Proof und die Machbarkeit.
    Besten Dank dafür.

    Aber, was ZFA so fabriziert ist ja völliger Schwachsinn. Ich habe das Gefühl das die Prüfungen von irgendeinem Mauerer erstellt werden. Derjenige oder diejenigen die diese Prüfungen erstellen haben soviel Ahnung von diesen Berufen wie ein Frosch.
    Schade daß von solche unsinnigen und völlig realitätsfremden Menschen unsere Auszubildenden schikaniert werden.

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    • Hallo,

      danke für Ihre Rückmeldung. So drastisch wie Sie würde ich das nicht formulieren, und auch dem ehrbaren Berufsstand der Maurer will ich keine Kompetenz absprechen, aber: Ich kann Ihren Ärger über die diesjährige Prüfung schon auch nachvollziehen. Die Prüfungsaufgabe finde ich sinnvoll und nachvollziehbar, und auch in der vorgegebenen Zeit halte ich die Aufgabe für gut umsetzbar. Meine Auszubildende, die die Prüfung ebenfalls absolviert hat, kam gut mit der Aufgabenstellung zurecht.

      Dennoch ist die Proof-Problematik sicher bei der Erstellung der Aufgabe übersehen worden, was möglicherweise damit zu tun hat, daß innerhalb der Aufgabenersteller der ZFA kein Proof-Intimus im Boot war oder die Problematik im Moment der Aufgabenerstellung bedacht hat. Und besonders unangenehm empfinde ich dabei die Tatsache, daß den Prüfungskommissionen die Errungenschaft des Proofes der Abschlussprüfung – eine unmittelbare, visuelle und verlässliche Beurteilung des Prüfstückes – in diesem Jahr ohne Vorwarnung aus der Hand genommen wurde. Und stattdessen müssen die Prüfungskomissionen die Qualität einer Retusche beurteilen, die sie meines Erachtens nach in keinem Medium beurteilungsfähig begutachten können.

      Oder klar gesprochen: Die Prüfungskomissionen müssen etwas beurteilen, das sie nicht sehen können. Nicht im Proof, nicht auf dem Bildschirm, nicht in Photoshop, nicht in Acrobat.

      Ich wage es nicht vorherzusagen, wie eine Farbe 60/50/30/20 CMYK plus 100% HKS 37 K aussieht. Ich wage es nicht vorherzusagen, ob die Darstellung des vermutlich bläulich-gräulichen Einflusses auf HKS 37 K besser ist als die Retusche eines anderen Prüflings, denn weder glaube ich, daß ich das korrekte Farbergebnis dieser Retusche in Photoshop oder Acrobat sehen kann, noch kann ich das im Proof sehen. Und das ist eine schwierige Ausgangssituation für die Arbeit einer Prüfungskommission. Und dieser Kritik an der diesjährigen Aufgabenstellung wird sich die ZFA stellen müssen.

      Mit besten Grüßen,
      Matthias Betz

      P.S.: Ich teste gerade die neueste Proofsoftware auf dem Markt, Fiery XF 5.0. Die Hintergrundfläche aus 20% HKS 37 K und 10% Schwarz sieht hier völlig anders aus als beim Proof mit EFI Colorproof XF 4.5.7. Und auch bei der Farbe der dunklen Kontrastteile der Bluse sind Unterschiede festzustellen. Geproof wurde dieselbe Datei auf demselben Proofdrucker mit demselben Papier und derselben Tinte, lediglich die Proofsoftware war eine andere. Die Fläche sieht mir ja in Fiery besser aus, aber die Bluse glaube ich ist in EFI besser getroffen, auch im Vergleich mit der Farbe im HKS 3000 Fächer … aber was heißt schon besser getroffen: Verlässlich sehen kann ich das Farbergebnis ja auch in Acrobat nicht, mit dessen Darstellung ich meine Proofs vergleiche.

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  3. Hallo Frau Appel,

    die Aufgabenstellung der Prüfung kann ich eigentlich nachvollziehen, das ist schon eine typische Anforderung an künftige Mediengestalter/innen. Und auch das Ansinnen, über einen farbverbindlichen Proof eine Vergleichbarkeit der Drucke herzustellen, kann ich nachvollziehen. Ich habe erst vor kurzem bei uns in der Prüfungskommission die Zwischenprüfung beurteilt, und wir mussten uns bei einem Prüfling lange überlegen, ob dessen Drucker streifig gedruckt hat, oder ob der Prüfling seinem Prüfstück bewusst einen „grungy look“ verpassen wollte. Das passiert bei Proofs oder Andrucken nicht, da hier ein Mindest-Standard und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist. Nur leider wurde eben übersehen, daß Sonderfarben nicht farbverbindlich proofbar sind, da es hier auch keinen Standard dafür gibt. Bei meinen Proofern kann eine Sonderfarbe wie HKS 37 K auf den gesamten Farbraum des Proofsystems zugreifen, und da wir z.B. Grün und Orange als eigene Druckfarben im System haben, ist der Farbraum natürlich wesentlich größer als ISOCoatedV2. Bei einem älteren Proofsystem mit weniger Farbtönen ist der Farbraum natürlich wesentlich geringer, bei einem Proofsystem, das die Schmuckfarben nach CMYK umwandelt, sieht der „Proof“ noch einmal ganz anders aus. Und das kann in der Prüfung eben wirklich einen Nachteil für einzelne Prüflinge bedeuten, der nicht in der Verantwortung des Prüflings liegt. Einmal ganz davon abgesehen, daß die Proofsoftware eben oftmals wie in meinem Bilder gezeigt, völlig falsche Ergebnisse liefert, Farbraum hin oder her.

    Ich habe gerade mit einem Kollegen telefoniert, der in seinem Unternehmen den Proofbereich leitet und gerade versucht, die Abschlussprüfung seiner eigenen Auszubildenden zu proofen. Er steht vor genau demselben Problem wie wir auch: Die Daten seiner Auszubildenden sehen gut aus, der Proof völlig inakzeptabel.

    Ich habe ihm einige unserer Lösungsansätze mitgegeben, mit denen wir gute Proofs der Abschlussprüfung erzeugen konnten und hoffe, daß eine unserer Lösungswege auch für ihn funktioniert. Es kann aber wirklich nicht sein, daß selbst Proof Profis mit mehreren eigenen Proof-Systemen nicht in der Lage sind, die Arbeiten ihrer eigenen Auszubildenden korrekt proofen zu können.

    Die Problematik mit Prüfstück II habe ich tatsächlich noch gar nicht bedacht. Wir versenden zwar auch Proofs, bei denen die Daten bis 16 Uhr bei uns eingehen noch am selben Tag und wir können auch Overnight vor 9 Uhr liefern … aber da kostet allein der Versand 35 Euro, und wenn DHL die Sendung verschlampt, dann sind ein Viertel der Prüfung nicht bestanden, da ja das W3 Modul mit Faktor 25 und die Hauptaufgabe mit Konzeption zusammen Faktor 75 ergeben. Sie haben Recht: Das ist für manche Prüflinge sicher nicht machbar.

    Ich habe aber auch schon gehört, daß manche IHKs bzw. Schulen für das W3 Modul keine Proofs sondern entgegen der schriftlich formulierten Aufgabenstellung nur Farbausdrucke verlangen. Zumindest hatte ich das mal von einer Auszubildenden in einem Forum gelesen, und fand das eine gute und pragmatische Lösung.

    Viele Grüße

    Matthias Betz

    Antworten
    • Hallo Herr Betz,

      ja, Sie haben definitiv Recht, dass es prinzipiell eine Gute Aufgabe ist. Ich fand es auch sehr spannend, dass Die Mediengestalter sich der Thematik der Sonderfarben in der Prüfung stellen sollen. Das fand ich auch nicht weiter tragisch – als Grafik-Designerin, die ich bin, hat man da durchaus immer wieder mit zu tun. Mich hat hauptsächlich die Anforderung „Farbverbindlicher Proof“ eben im Zusammenhang mit Digitaldruck extrem stutzig gemacht. Sie haben ja äußert treffend gesagt, dass selbst Profis da ihre Schwierigkeiten mit haben. Und dass ist meiner Meinung nach ein Stress, den man Prüflingen nicht zumuten muss.
      Das ein hochwertiges Printprodukt abgegeben werden soll – gar keine Frage. Da können sich die Prüflinge dann auch gleich noch einmal mit den Papiersorten und eventuell Veredelungstechiken auseinandersetzen.
      Für das Prüfungsstück II konnte ich immerhin erreichen, dass die Prüflinge „nur“ einen hochwertigen Digitaldruck abliefern müssen, keinen farbverbindlichen Proof. Ferner wurde mir zugesichert, dass sowohl der Druck aber auch die auf CD abgelieferten Daten der Prüflinge bewertet werden.

      Nun, es bleibt zu hoffen, dass Ihr Artikel und die vielleicht eingehenden Anmerkungen Grund zum Nachdenken geben und hingehend der Druckanforderungen überarbeitet werden.
      Sicherlich, ein Ausdruck auf einem simplen „Heim-Tinetnstrahler“ als Abgabe zum Prüfungsstück sollte wohl überlegt sein. Aber eine Aussage wie „ein hochwertiger Digitaldruck“ würde die Angelegenheit vereinfachen und steckt einen absolut akzeptablen Ergebnisbereich ab.

      Es freut mich sehr, dass Sie sich so fundiert objektiv mit solchen Themen auseinandersetzen – Meiner Auszubildenden hat es sehr geholfen und sie beruhigt, dass ich Ihr zeigen konnte, dass das Problem erkannt ist und dass die Prüfungskommission auch von mir auf die Problematik angesprochen wurde.

      Liebe Grüße,
      Jessica Appel

      Antworten
  4. Guten Tag Herr Betz, vielen Dank für Ihre qualifizierten Anmerkungen.
    Leider sind solche praxisfremden Aufgabenstellungen bei Prüfungsaufgaben immer wieder zu finden. Ich bin nun schon seit über 25 Jahren im Prüfungsausschuss der IHK Trier und habe bei vielen Gelegenheiten Kommentare an den ZFA zur Veranlassung gerichtet – ohne Erfolg. Sie sollten mit Ihrer Erfahrung in diesem Gremium tätig werden.
    Mit freundlichen Grüßen, Jan Eiring ( Leidensgenosse )

    Antworten
  5. Hallo Herr Betz,

    endlich wird das Problem der diesjährigen Abschlussprüfung erkannt und kritisch aber objektiv dargestellt! Ich selbst bin die Ausbilderin eines Prüflings für dieses Jahr und war entsetzt und fragte mich über Sinn und Verstand dieser Aufgabenstellung.
    Erschwerend kommt hinzu – was in Ihrem Artikel leider nicht erwähnt wird – dass nicht jede Druckerei in der Kürze der Zeit einen farbverbindlichen Proof erstellen kann. Wir sind beispielsweite ein Verlag, der im 24/7 Betrieb u.a. Zeitungen druckt. Es ist ein horrender Aufwand, ganz zu Schweigen von den Kosten, die dadurch entstehen, bestehende Druckaufträge wegen eines einzelnen Proofs anzuhalten. Die Problematik mit den Sonderfarben ist absolut treffend beschrieben. Da stellt sich mir durchaus die Frage, ob hier der Bereich „Fachkompetenz“ seitens der ZFA ausreichend ist.

    Im Prüfungsstück II, für welches 2 Stunden angedacht sind, soll ebenfalls lauf Aufgabenstellung, innerhalb weniger Stunden ein farbverbindlicher Digitalproof erstellt werden. Ich habe sofort Beschwerde beim Prüfungsausschuss eingereicht. Muss man denn die Prüflinge noch einem solchen Stress zusätzlich aussetzen? Ein hochwertiger Digitaldruck ist doch völlig ausreichend und auch Verhältnismäßig für eine Prüfung.

    Nochmals Danke für dieses herausragenden Artikel!
    Jessica Appel

    Antworten

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